Photovoltaik Förderung

24. März 2025 | Hervorgehobener Beitrag, Photovoltaik

Photovoltaik Förderung

Die Photovoltaik Förderung von SolarPlus

Das Förderprogramm SolarPLUS der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in Berlin zielt darauf ab, den Ausbau der Photovoltaik durch verbesserte Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen zu unterstützen. Ab dem 21. März 2025 können Anträge gestellt werden, wobei der Zuschuss für Steckersolargeräte auf 250,00 Euro reduziert wird, während die übrigen Förderbedingungen weitgehend unverändert bleiben.

Wegen des hohen Antragsaufkommens dauert die Bearbeitungszeit von eingereichten Anträgen mehr als 6 Monate.

Modul A Gutachten – Studien – Konzepte – Beratung

A 1 Dachgutachten
A 2 Machbarkeitsstudien
A 3 Zähler- und Messkonzepte
A 4 Steuerberatungen

Modul B Hauselektrik

B 1 Messplätze
B 2 Zusammenlegung von Hausanschlüssen

Modul C Stromspeicher

C 1 Kauf
C 2 Pacht/Leasing

Modul D Sonderanlagen-Boni

D 1 Denkmalgerechte PV
D 2 Fassaden-PV
D 3 Gründach-PV

Modul E Steckersolargeräte

E 1 Mietwohnungen
E 2 Selbstgenutztes Wohneigentum
E 3 Gärten

Fördermodule

Es werden Projekte gefördert, die mindestens einem der genannten Module zuzuordnen sind. Dabei können Förderungen aus mehreren Modulen kombiniert werden.

Förderung Photovoltaik

Förderprogramm des Landes Berlin

Module und Antragsberechtigte: Module A 1, A 2, A 3, B 2, D 3:

  • Eigentümer:innen oder Verfügungsberechtigte von selbstgenutzten oder vermieteten Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien
  • Hausverwaltungen, Wohnungsbaugenossenschaften sowie -gesellschaften von Mietwohnungen
  • Vereine, Stiftungen
  • Unternehmen der Immobilienwirtschaft
  • Energiedienstleistungsunternehmen und Energieversorger (mit Zustimmung des Eigentümers)
  • Anstalten öffentlichen Rechts

Modul A 4:

  • Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Hausverwaltungen (bevollmächtigt von WEG)

Module B 1, C, D 1, D 2:

  • Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern
  • Hausverwaltungen (bevollmächtigt von WEG)
  • Eigentümer:innen von Gewerbeeinheiten
  • Wohnungsbaugenossenschaften sowie -gesellschaften von Mietwohnungen
  • Vereine, Stiftungen
  • Unternehmen der Immobilienwirtschaft
  • Energiedienstleistungsunternehmen und Energieversorger (mit Zustimmung des Eigentümers)
  • Anstalten öffentlichen Rechts

Module E, E1, E2, E3 (Steckersolargeräte):

  • E, E1 Mietwohnungen: Mieter:innen von Wohnungen/Häusern mit Erstwohnsitz in Berlin
  • E2 Selbstgenutzes Wohneigentum: Eigentümer:innen von selbstgenutztem Wohneigentum in Berlin
  • E3 Gärten: Pächter:innen von Gärten in Berlin; Eigentümer:innen von Gärten in Berlin
Berliner Bär
Antrag stellen Förderung

 

Wichtig! Der Beginn des geförderten Projekts, einschließlich der Beauftragung eines Handwerksunternehmens, ist erst gestattet, wenn die IBB Business Team GmbH die Eingangsbestätigung des Förderantrags erteilt hat und damit das Vorhaben auf eigenes Risiko gestartet werden darf.

 

Die IBB Business Team GmbH wurde von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe mit der Umsetzung des Förderprogramms beauftragt, wobei Anträge ausschließlich elektronisch über ihr Portal unter https://www.ibb-business-team.de/solarplus eingereicht werden müssen. Der Antrag gilt als eingereicht, wenn er vollständig ausgefüllt, alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen und er abgesendet wurde. Sobald die IBB Business Team GmbH den Eingang des Antrags per E-Mail bestätigt , kann der Antragsteller mit der Projektumsetzung beginnen.

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe über die Geltungsdauer:

„Die Förderrichtlinie tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gilt für alle Anträge, die ab diesem Zeitpunkt bis zum 31.12.2025 bei der IBB Business Team GmbH eingehen. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ist berechtigt, diese Förderrichtlinie jederzeit an veränderte Fördersituationen sowie an veränderte rechtliche Grundlagen anzupassen. Darüber hinaus sind jederzeit Anpassungen zur Klarstellung oder Behebung von Regelungslücken möglich. Außerdem kann die Richtlinie jederzeit von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe aufgehoben werden.“

Berlin, den 21.03.2025

Frist Antrag Förderung

 

Alle fehlenden Informationen und Einzelheiten zur SolarPlus Photovoltaik Förderung 2025 entnehmen Sie bitte auf: https://www.ibb-business-team.de/solarplus